„Illegale Organentnahme“ bezeichnet die rechtswidrige Entnahme und den darauffolgenden Handel mit menschlichen Organen (häufig Niere oder Leber) zum Zweck der Transplantation, ohne Zustimmung der betroffenen Person. Als Form der Ausbeutung im Menschenhandelskontext müssen hier die entsprechenden Tatbestände des Menschenhandels zutreffen: Die Betroffenen sind bspw. unvollständig oder falsch informiert oder stimmen einer Transplantation nur unter Zwang bzw. aufgrund einer Notlage zu. Die Entnahme wird aufgrund finanziellen oder persönlichen Profits Dritter durchgeführt.
Meist werden Menschen in prekären Lebenslagen gezielt angesprochen oder unter Druck gesetzt, ein Organ gegen Entgelt oder unter falschen Versprechungen abzugeben. Die Organentnahme passiert nicht selten unter unhygienischen und schlechten Bedingungen (auch ohne ausreichende Nachsorge).
Oft werden wirtschaftliche und/ oder persönliche Notlagen durch Menschenhändler*innen ausgenutzt, um Menschen zur Organabgabe zu drängen.