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Flucht und Menschenhandel

Obwohl Menschenhandel und Ausbeutung nicht zwangsläufig mit Migration verknüpft sind, ist dies in der Praxis häufig der Fall. Migrant*innen befinden sich oft in prekären Situationen, die ihre Verletzlichkeit gegenüber Menschenhandel und Ausbeutung erhöhen können. 

Menschen sind in Kriegs- und Krisengebieten und auf der Flucht besonders gefährdet, ausgebeutet zu werden. Menschenhandel und Ausbeutung finden mitunter bereits im Herkunftsland statt, häufig aber auch auf der Flucht, dem Migrationsweg und/oder im Zielland. Geschlechtsspezifische Verfolgung liegt vor, wenn der Grund für die Verfolgung oder die Art der Verfolgung an das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung eines Menschen anknüpft. 

Viele Bereiche, in denen Migrant*innen im Zielland arbeiten, zeichnen sich dadurch aus, dass sie zur informellen Wirtschaft gehören, die sich oft durch unregulierte Beschäftigung, schlechte Bezahlung und schwierige Arbeitsbedingungen auszeichnet. 
Faktoren, die Ausbeutung und Menschenhandel begünstigen können: 

Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten gelten nach der Aufnahme-Richtlinie der EU als besonders schutzbedürftig. Hieraus ergeben sich spezifische Rechte im Asylverfahren, wie zum Beispiel die adäquate Unterbringung und besondere Leistungsgewährung bei der medizinischen und therapeutischen Versorgung. 

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auch bei dem Projekt „Flucht und Menschenhandel“ des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel erhältlich.