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„Illegale Adoption“ bezeichnet eine rechtswidrige Vermittlung oder Übertragung eines Kindes zur dauerhaften Aufnahme in einer Familie gegen Entgelt, ohne dass sich an geltende gesetzliche Verfahren gehalten wird. Hierbei steht nicht das Kindeswohl im Vordergrund, sondern lediglich die finanziellen oder persönlichen Interessen Dritter.   

Mit der EU-Richtlinie 2024/1712 wird die illegale Adoption offiziell als Form der Ausbeutung im Sinne des Menschenhandels anerkannt. Dies verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zur strafrechtlichen Verfolgung. In Deutschland ist dies unter § 236 StGB als „Kinderhandel“ strafbar. Besonders schwer wiegt die Tat, wenn sie gewerbsmäßig erfolgt oder das Kind körperlich oder seelisch geschädigt wird.   

Meist werden offizielle Adoptionsverfahren umgangen, indem Kinder unter falschen Angaben ihrer Herkunft gegen Entgelt in privaten Verfahren vermittelt werden. Die Adoptivfamilien lassen sich teils unwissentlich auf illegale Adoptionsverfahren ein.   

Oft wird die vulnerable Lage der Herkunftsfamilien von Menschenhändler*innen ausgenutzt, um sie zur Abgabe/ zum Verkauf des Kindes zu drängen. Ausgelöst durch wirtschaftliche und soziale Notlagen werden Kinder teilweise gezielt in die Welt gesetzt, um sie zur Adoption freigeben zu können.   

Hinweise auf eine illegale Adoption können neben dem Umgehen offizieller, gesetzlich geregelter Adoptionsverfahren sein, dass Familienverhältnisse vorgetäuscht werden und Kinder aus dem Ausland „mitgenommen“ werden